An wen kann ich mich wenden, wenn ich von sexueller Belästigung betroffen bin?

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Erstberatung
Die Erstberatung dient der Klärung dessen, was vorgefallen ist, und der emotionalen Entlastung durch ein vertrauensvolles Gespräch. Dabei werden auch die eigenen Ressourcen des * der Betroffenen und die Möglichkeiten eruiert, um das Problem zu lösen. Abschließend werden die Möglichkeiten der weiteren Beratung erörtert und ggfs. das Vorgehen bei einer Beschwerde besprochen. In der Erstberatung bleibt das Besprochene vertraulich, d.h. die Beratungsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unternimmt von sich aus keine weiteren Schritte.

Wenn Sie eine zunächst anonyme Beratung wünschen, wenden Sie sich an eine der unten genannten Kontaktpersonen (Prof. Dr. Martina Benecke, Dipl. Psych. Alexander Lassner, Sabrina Hadwiger, Gabriela Mamtschur oder Susana Gocke).

Folgende Personen bieten ihre Beratung an:

  • Prof. Dr. Martina Benecke ist Jura-Professorin und Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt nach dem Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz. Sie ist Expertin im Bereich Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und hat gleichzeitig langjährige Erfahrungen in der Beratung zu sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing. Sie ist Ansprechperson für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen.
    Kontakt: martina.benecke@jura.uni-augsburg.de

  • Alexander Lassner (M.Sc.) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie. Er ist Psychologe und psychologischer Therapeut. Im Evermood-Team berät er Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen in Fällen von sexueller Belästigung.  Kontakt: alexander.lassner@med.uni-augsburg.de   

  • Sabrina Hadwiger arbeitet seit Oktober 2023 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft. Ihr ist es wichtig, Betroffenen von sexualisierten Gewalterfahrungen Raum und Stimme zu geben und ist der festen Überzeugung, dass Aufarbeitung und Prävention durch das Aufbrechen von Schweigen – sei es in der zwischenmenschlichen Kommunikation oder dem Aufschreiben von Erfahrungen – stattfinden kann. Hierzu forscht Sie derzeit im Rahmen ihres Dissertationsprojektes. Sabrina Hadwiger hat bereits für die renommierte Beratungsstelle Wildwasser e.V. Berlin als Multiplikatorin gearbeitet und pädagogische Institutionen bei der Erstellung von Schutzkonzepten zur Prävention von sexualisierter Gewalt unterstützt. Bei Evermood berät sie schwerpunktmäßig Personen, die von sexualisierten Übergriffen betroffen sind.
    Kontakt: sabrina1.hadwiger@uni-a.de 

  • Gabriela Mamtschur ist Gleichstellungsbeauftragte und steht dem wissenschaftsstützenden Personal der Universität hilfestellend zur Seite. Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen und die Universität bei dessen Umsetzung zu unterstützen. Darüber hinaus wirkt sie mit bei allen Angelegenheiten rund um die Gleichstellung von Frauen und Männern, oder rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf... Sie berät Mitarbeiterinnen des wissenschaftsstützenden Personals auch zu Themen der sexuellen Belästigung.
    Kontakt: gabriela.mamtschur@zv.uni-augsburg.de

Wenn Studierende zunächst lieber mit einem*einer anderen Studierenden sprechen möchten, ist Susana Gocke ansprechbar:
  • Susana Gocke studiert Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg. Nicht zuletzt aufgrund ihrer eigenen Erfahrung als Frau mit Migrationshintergrund liegt ihr Interesse insbesondere in Themen rund um die Gleichstellung von Frauen und Antidiskriminierung. Susana Gocke ist studentische Hilfskraft im Büro für Chancengleichheit der Universität und arbeitet schwerpunktmäßig bei der Plattform Evermood. Sie berät Studierende aller Fakultäten im Bereich sexuelle Belästigung in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Englisch und Portugiesisch.
    Kontakt: stivalis.gocke@uni-a.de 

  • Alternativ können Sie sich auch jederzeit an das Büro für Chancengleichheit wenden.
    Kontakt: evermood@chancengleichheit.uni-augsburg.de  Telefon 0821/598-5145

Weitergehende Beratung
Ob eine weitergehende Beratung zur Klärung eigener Lösungsmöglichkeiten mit einer der genannten Beratungspersonen aus dem Erstgespräch hervorgeht, lässt sich manchmal erst in einem zweiten Gespräch klären. Die Anonymität wird ab diesem Zeitpunkt aufgelöst. Wichtig: Die ausschließlich auf die Beratung ausgerichtete Rolle des * der Beraterin wird aufgelöst, wenn der Verdacht auf einen Straftatbestand besteht oder wenn ein Schaden für die Universität entsteht. In diesem Fall ist der * die Beraterin verpflichtet, den Vorfall selbst an die Rechtsabteilung zu melden.

Die Entscheidung, ob die Beratung fortgesetzt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie in diesem Rahmen und im Umfang von 2-3 Gesprächen überhaupt geeignet ist, das Problem zu lösen.

Bei der Beratung wird thematisiert, ob eine Meldung an den Dienstvorgesetzten oder eine Beschwerde nach AGG eingereicht werden soll. Besonders in Fällen von Benachteiligung wird der * die Beraterin nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber/Dienstherr sogar verpflichtet ist, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und dass es daher ratsam ist, die Rechtsabteilung der Universität einzubeziehen. (Nähere Informationen dazu unter: Was geschieht, wenn ich einen Vorfall offiziell melde?) Der * die Betroffene wird bei der Darstellung des Sachverhaltes beraten.

Sollte sich derdie Betroffene gegen eine Meldung entscheiden, dokumentiert der * die Beraterin für die interne Statistik Ort, Zeit und Art des Vorfalls in anonymisierter Form sowie den Umfang der durchgeführten Beratung. Wenn ein über die sexuelle Belästigung hinausgehendes Fehlverhalten vorliegt, können und sollten auch andere Stellen eingeschaltet werden, die nach festgelegten Regeln arbeiten:
  • die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten,
  • das Ombudsgremium für Konflikte an wissenschaftlichen Arbeitsplätzen oder
  • das Bedrohungsmanagement.

Zum Abschluss des zweiten Gespräches verabreden der * die Betroffene und der * die Berater*in die Möglichkeit und ggfs. den Zeitpunkt eines dritten Beratungstermins. Falls der * die Betroffene zur Problembewältigung das Gespräch mit der belästigenden Person sucht, kann der * die Berater*in seine*ihre Unterstützung anbieten.

Sollte sich herausstellen, dass umfangreicheres, psychosoziales Hilfsangebot für die psychische Bewältigung der sexuellen Belästigung indiziert ist, kämen interne und externe Fachberatungsstellen in Frage:
Dieser Artikel wurde von Universität Augsburg erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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