An wen kann ich mich wenden, wenn ich von sexueller Belästigung betroffen bin?

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Erstberatung


Die Erstberatung dient der Klärung dessen, was vorgefallen ist, und der emotionalen Entlastung durch ein vertrauensvolles Gespräch. Dabei werden auch die eigenen Ressourcen des * der Betroffenen und die Möglichkeiten eruiert, um das Problem zu lösen. Abschließend werden die Möglichkeiten der weiteren Beratung erörtert und ggfs. das Vorgehen bei einer Beschwerde besprochen. In der Erstberatung bleibt das Besprochene vertraulich, d.h. die Beratungsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unternimmt von sich aus keine weiteren Schritte.

Wenn Sie eine zunächst anonyme Beratung wünschen, wenden Sie sich an eine der unten genannten Kontaktpersonen (Dipl. Psych. Alexander Lassner, Prof. Dr. Susanne Metzner, Prof. Dr. Martina Benecke oder Susana Gocke).

Folgende Fakultätsfrauenbeauftragte bieten fakultätsübergreifend ihre Beratung für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen eine Erstberatung an:


  • Prof. Dr. Bettina Bannasch (Fakultätsfrauenbeauftragte Phil.Hist.) ist Professorin für Neuere deutsche Literaturwissenschaft und Frauenbeauftragte an der Philologisch-Historischen Fakultät. Als Sprecherin der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (GGS) ist ihre besondere Aufgabe die umfassende Unterstützung Promovierender. Sie ist Ansprechpartnerin für Studierende und Promovierende - unabhängig davon, ob diese als Mitarbeiterinnen an der Universität beschäftigt sind oder nicht - und für Professor*innen aller Fakultäten.
  • Kontakt: bettina.bannasch@philhist.uni-augsburg.de


  • Prof. Dr. Martina Benecke (Fakultätsfrauenbeauftragte Jura, Frauenbeauftragte, Stellv. Universitätsfrauenbeauftragte) ist Professorin und Fakultätsfrauenbeauftrage an der juristischen Fakultät und Stellvertretende Universitätsfrauenbeauftragte. Sie ist Expertin im Bereich AGG und hat gleichzeitig langjährige Erfahrungen in der Beratung zu sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing. Sie ist Ansprechperson für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professor*innen aller Fakultäten.
  • Kontakt: martina.benecke@jura.uni-augsburg.de


  • Das Büro für Chancengleichheit bietet Beratung insbesondere bei Diskriminierung und Belästigung an. 
  • Kontakt: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de


  • Gabriela Mamtschur (Gleichstellungsbeauftragte) steht dem wissenschaftsstützenden Personal der Universität hilfestellend zur Seite.
    Frau Gabriela Mamtschur ist zur Gleichstellungsbeauftragten für das wissenschaftsstützende Personal der Universität Augsburg bestellt worden. Angestellt ist sie im Prüfungsamt (Ref. I/4 Studis) der Zentralverwaltung der Universität Augsburg. Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen und die Universität bei dessen Umsetzung zu unterstützen. Darüber hinaus wirkt sie mit bei allen Angelegenheiten, die von Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind, oder allem, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft. Sicherung von Chancengleichheit ist ein weiterer Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten. Sie berät Mitarbeiterinnen des wissenschaftsstützenden Personals auch zu Themen der Sexuellen Belästigung.
  • Kontakt: gabriela.mamtschur@zv.uni-augsburg.de

  • Wenn Studierende zunächst lieber mit einem * einer anderen Studierenden sprechen
    möchten, ist Susana Gocke ansprechbar:
    • Susana Gocke studiert Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg. Dabei liegt
      ihr größtes Interesse in Themen rund um die Diskriminierung von Frauen und in
      liebespolitischen Theorien. Susana Gocke ist studentische Hilfskraft im Büro für
      Chancengleichheit der Universität und kümmert sich schwerpunktmäßig um Anliegen
      der Plattform Evermood.
      Sie berät Studierende aller Fakultäten im Bereich Sexuelle Belästigung. 
  • Kontakt: stivalis.gocke@uni-a.de


Weitergehende Beratung


Ob eine weitergehende Beratung zur Klärung eigener Lösungsmöglichkeiten mit einer der genannten Beratungspersonen aus dem Erstgespräch hervorgeht, lässt sich manchmal erst in einem zweiten Gespräch klären. Die Anonymität wird ab diesem Zeitpunkt aufgelöst. Wichtig: Die ausschließlich auf die Beratung ausgerichtete Rolle des * der Beraterin wird aufgelöst, wenn der Verdacht auf einen Straftatbestand besteht oder wenn ein Schaden für die Universität entsteht. In diesem Fall ist der * die Beraterin verpflichtet, den Vorfall selbst an die Rechtsabteilung zu melden.



Die Entscheidung, ob die Beratung fortgesetzt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie in diesem Rahmen und im Umfang von 2-3 Gesprächen überhaupt geeignet ist, das Problem zu lösen.



Bei der Beratung wird thematisiert, ob eine Meldung an den Dienstvorgesetzten oder eine Beschwerde nach AGG eingereicht werden soll. Besonders in Fällen von Benachteiligung wird der * die Beraterin nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber/Dienstherr sogar verpflichtet ist, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und dass es daher ratsam ist, die Rechtsabteilung der Universität einzubeziehen. (Nähere Informationen dazu unter: Was geschieht, wenn ich einen Vorfall offiziell melde?) Der * die Betroffene wird bei der Darstellung des Sachverhaltes beraten.



Sollte sich derdie Betroffene gegen eine Meldung entscheiden, dokumentiert der * die Beraterin für die interne Statistik Ort, Zeit und Art des Vorfalls in anonymisierter Form sowie den Umfang der durchgeführten Beratung. Wenn ein über die sexuelle Belästigung hinausgehendes Fehlverhalten vorliegt, können und sollten auch andere Stellen eingeschaltet werden, die nach festgelegten Regeln arbeiten:


  • die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten,
  • das Ombudsgremium für Konflikte an wissenschaftlichen Arbeitsplätzen oder
  • das Bedrohungsmanagement.

Zum Abschluss des zweiten Gespräches verabreden der * die Betroffene und der * die Berater*in die Möglichkeit und ggfs. den Zeitpunkt eines dritten Beratungstermins. Falls der * die Betroffene zur Problembewältigung das Gespräch mit der belästigenden Person sucht, kann der * die Berater*in seine*ihre Unterstützung anbieten.



Sollte sich herausstellen, dass umfangreicheres, psychosoziales Hilfsangebot für die psychische Bewältigung der sexuellen Belästigung indiziert ist, kämen interne und externe Fachberatungsstellen in Frage:


Dieser Artikel wurde von Universität Augsburg erstellt und zuletzt am aktualisiert.