Wie kann ich helfen, wenn ich sexuelle Belästigung beobachte?

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Beobachtet man sexuelle Belästigung, kann es sein, dass man mit der Situation zunächst überfordert ist. Häufig ist man perplex, man fühlt sich peinlich berührt, ertappt sich selbst beim „Weglachen“, es fehlen die richtigen Worte, und überhaupt fällt es schwer, die passende Interventionsmöglichkeit zu finden. Als Zeug*in ist man ad hoc mit sehr widersprüchlichen Gefühlen konfrontiert: Mitleid mit dem Opfer, Angst, hineingezogen zu werden, Hoffnung, dass man sich vielleicht getäuscht hat, vielleicht Schaulust oder doch eher Scham darüber, eine erzwungene Intimität mitanzusehen, vielleicht Schadenfreude, die man sich natürlich nicht eingesteht, eigene Wünsche, sich auch mal eine Grenzüberschreitung zu trauen, Erleichterung, selbst nicht betroffen zu sein, Hilflosigkeit/Ohnmacht, nicht über genügend Courage zu verfügen, einfach einzuschreiten u.v.m. Zudem ist es nicht leicht, das Fehlverhalten anderer überhaupt zu thematisieren.
Dennoch ist es wichtig, in so einer Situation das Wort zu ergreifen und Personen zu unterstützen, die sexuell belästigt werden. Darum hilft es, sich schon lange bevor man in diese Lage gerät, die eigene Haltung zu klären und sich Interventionsmöglichkeiten zu überlegen, die zur eigenen Persönlichkeit passen. So vorbereitet kann man in einer Situation sexueller Belästigung schneller und besser reagieren. Das Gefühlsdurcheinander hat nämlich Zeit und kann hinterher sortiert werden.

Wie können Sie der belästigenden Person zeigen, dass das Verhalten unangemessen ist?

  • Solidarität zeigen; das geht auch nonverbal, indem Sie z.B. aufstehen und andere auffordern, dies auch zu tun
  • die eigene Betroffenheit artikulieren
  • verbal einschreiten und die Unangemessenheit des Verhaltens benennen
  • die belästigende Person direkt ansprechen und auffordern, das Verhalten zu unterlassen und nicht zu wiederholen

Welche Möglichkeiten haben Sie nach dem Vorfall?

  • einfach „da“ bleiben und warten, ob die belästigte Person Kontakt sucht
  • anbieten, als Zeug*in aufzutreten
  • Kontaktdaten hinterlassen
  • die belästigte Person fragen, ob sie reden möchte oder ob sie Hilfe braucht
  • das eigene Empfinden über die Situation beschreiben
  • falls die betroffene Person den Vorfall rechtfertigt oder marginalisiert, freundlich darauf hinweisen, dass Untertreibungen nicht hilfreich sind
  • die betroffene Person auf die für sexuelle Belästigung zuständigen Anlaufstellen aufmerksam machen
  • sich selbst an die für sexuelle Belästigung zuständigen Anlaufstellen wenden, allerdings ohne das Einverständnis der betroffenen Person dort nicht (!) über Details und konkrete Personen sprechen.
  • Zurückhaltung und Vorsicht im Umgang mit sozialen Medien! Sie sind auch bei „Täter*innen“ verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte wahren.
Dieser Artikel wurde von Universität Augsburg erstellt und zuletzt am aktualisiert.