In welchen Formen kann sexuelle Belästigung auftreten?

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Allgemein

Sexuelle Belästigung betrifft alle Geschlechter. Es handelt sich um ein sexuell motiviertes Verhalten, das unangemessen und unerwünscht ist. Dazu gehören Bemerkungen sexuellen Inhaltes, (sexuell bestimmte) körperliche Berührungen, sexuelle Aufforderungen; ferner unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und/oder individuelle Grenzen überschritten werden. Häufig spielen Machtausübung bzw. hierarchische Konstellationen zwischen den Beteiligten eine Rolle.


Der konkrete Umgang mit empfundenen Grenzverletzungen ist für alle Beteiligten meist alles andere als einfach.


Außerdem gibt es Vorformen, bei denen noch nicht so eindeutig aggressiv oder beabsichtigt die rote Linie überschritten wird. Maßgeblich ist zunächst das subjektive Empfinden der betroffenen Person. Das, was als Grenze empfunden wird, kann jedoch von Person zu Person sehr unterschiedlich sein, denn es ist zum einen persönlichkeitsbedingt, zum andern steht es auch im Zusammenhang mit kulturellen Konventionen. Auch die ungerechtfertigte Anschuldigung einer sexuellen Belästigung ist eine Grenzverletzung.


Daher sind sowohl die Einschätzung von als auch die Kommunikation über Grenzverletzungen oft nicht so eindeutig, wie man sich das wünscht. Die folgende Auflistung enthält also mehr oder weniger klare Anhaltspunkte, kann jedoch nicht alle Fälle und Konstellationen umfassen.


Formen sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen. Grundsätzlich meint der Begriff jedes unerwünschte sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde bzw. persönlichen Grenzen der betroffenen Person verletzt. Auch die Aufforderung zu sexuell bestimmtem Verhalten ist sexuelle Belästigung. Konkrete Beispiele hierfür sind:

  • Verbale Formen sexueller Belästigung, Bemerkungen sexuellen Inhalts, z.B. obszöne Witze, Hinterherpfeifen oder Kommentare zur Figur
  • Unerwünschte Mails sowie Kommentare in sozialen Medien mit sexuell anzüglichen Inhalten
  • Nonverbales Verhalten wie Anstarren oder unerwünschte sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Unerwünschtes Zeigen, Anbringen oder Versenden sexuell bestimmter oder pornographischer Darstellungen und/oder Texte
  • Anzügliche Gesten zu sexuellen Handlungen oder das Verwenden von Arbeitsgegenständen als sexuelle Symbole
  • In-Aussicht-Stellen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen oder die Androhung beruflicher Nachteile bei Verweigerung dessen
  • Androhung bzw. Ausübung sexueller Gewalt

Spezielle Situationen in der Lehre

Lehr- und Prüfungssituationen sind unleugbar hierarchisch organisiert. Auch existieren innerhalb des Lehrpersonals bei praktizierter, non-hierarchischer Kollegialität unterschiedliche Grade der Zuständigkeit für Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Studienberatungen. Dies ist Studierenden besonders in den ersten Semestern nicht immer transparent, so dass sie Machtverhältnisse auch schwieriger einschätzen können.


Bei Sprechstunden, Projekten, Praktika und Exkursionen, in Laboren, im Einzelunterricht oder bei Prüfungen kommen Menschen in Zweiersituationen zusammen, die außerhalb der sozialen Kontrolle liegen. Sie bieten daher Gelegenheit für die o.g. Formen der sexuellen Belästigung. Es ist inzwischen durchaus üblich, dass Bürotüren offen bleiben, was allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit vermittelt. In Fächern wie Sport, Musik und Kunst, bei denen es inhaltlich und methodisch-didaktisch um körperliche und kreative Betätigung, um direkte zwischenmenschliche Kontakte und um nonverbalen und emotionalen Ausdruck geht, sind die Übergänge zwischen professionellem und privatem Austausch fließend.


Es kann zu Situationen kommen, in denen von beiden Beteiligten die Grenzen nicht mehr beachtet und kommuniziert werden, was zu Missverständnissen und Verwicklungen führt, die schwer wieder aufzuklären sind. Auch die Lehrperson kann sich durchaus sexuell belästigt fühlen. Gleichwohl liegt die Verantwortung bei ihr, dafür zu sorgen, dass grenzüberschreitendes Verhalten angesprochen wird, so dass die betreffenden Personen ihr Verhalten korrigieren.

Dieser Artikel wurde von Universität Augsburg erstellt und zuletzt am aktualisiert.